044 813 04 36

Die Fahrschule mit hoher Erfolgsquote!

Weg zum Führerausweis

- Nothilfekurs (obligatorisch)
- Lernfahrgesuch
- Theoretische Prüfung
- Fahrunterricht
- Verkehrskunde (obligatorisch)
- Praktische Prüfung
 

Nothilfekurs

Sie benötigen zuerst den Nothilfeausweis, denn Sie müssen diesen dem Formular ''Lernfahrgesuch'' (siehe unten) beilegen.
Den obligatorischen Nothilfekurs besuchen Sie bei einem Samariterverein in Ihrer Nähe, oder zu bestimmten Zeiten in unserem Theorielokal in Kloten, bei "helferkurse.ch".
Man kann diesen zehnstündigen Kurs schon vor dem 16. Altersjahr absolvieren.

Der Nothilfeausweis ist nach Abschluss des Kurses sechs Jahre gültig!
 

Lernfahrgesuch

Jetzt brauchen Sie vom Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich das Formular ''Lernfahrgesuch''.

Sie können das Formular von der Homepage des Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich downloaden, unter www.zh.ch/lernfahrer, dann den Reiter ''Anmeldung Lernfahrer'' anklicken, runterscrollen bis  ''Lernfahrgesuch einreichen'', den Knopf ''Starten'' drücken und dann ''Download Lernfahrgesuch'', oder rufen Sie uns an unter 044 813 04 36.


Auf diesem Formular kreuzen Sie mit einem schwarzen Stift die gewünschte Kategorie, z.Bsp. "B" für Auto oder "A1" für Moto/Roller, oder ''-A'' für Motorrad ''Kategorie A beschränkt'' an.
Geben Sie Ihre Personalien bei Punkt 1 an und unterschreiben Sie im blauen Feld "Unterschrift Gesuchsteller/in".
Beantworten Sie die Fragen bei Punkt 2, 3 und 5 und kleben Sie ein aktuelles, farbiges Passfoto oben rechts auf das dafür vorgesehene Feld.

Jetzt müssen Sie in einem Optikergeschäft oder bei Ihrem Augenarzt einen Sehtest machen. Dieser wird unter Punkt 4 bestätigt und ist dann zwei Jahre gültig. Achtung, der Sehtest ist in der Regel kostenpflichtig!

Mit dem ausgefüllten Formular und dem Nothilfeausweis, müssen Sie jetzt persönlich und mit einem offiziellen Ausweis (ID, Pass, Ausländerausweis) bei Ihrer Gemeinde in der Einwohnerkontrolle, oder im Strassenverkehrsamt vorbei. Dort werden Ihre Personalien bestätigt und das Lernfahrgesuch an die zuständige Behörde weitergeleitet. Achtung, auch dies kann kostenpflichtig sein!

Ein paar Tage später erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt das Formular ''Anmeldung zur theoretischen Führerprüfung''.
 

Theoretische Prüfung

Die theoretische Führerprüfung kann man frühestens einen Monat vor dem 15., oder dem 16. Geburtstag (je nach Motorradtyp) für die Kategorie A1, dem 17. Geburtstag für die Kategorie B, oder dem 18. Gebur- tstag für die Kategorie -A absolvieren.


Wenn Sie für die theoretische Prüfung die entsprechenden Regeln und Gesetze geübt haben und sich sicher fühlen, senden Sie das ausgefüllte Formular ''Anmeldung zur theoretischen Führerprüfung'' an das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich. Sie können selber bestimmen, ob Sie in Zürich-Albisgüetli oder in Winterthur an die Theorieprüfung gehen wollen und den Prüfungstermin auch auf bestimmte Wochentage beschränken.
Sie können aber die Prüfungsanmeldung, mit den entsprechenden Angaben auf Ihrem Formular, auch direkt mit folgendem Link über das Internet buchen.

Prüfungsanmeldung

Einige Tage später erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt die ''Einladung zur theoretischen Führerprüfung'' mit dem Prüfungstermin.

Zur Theorieprüfung müssen Sie die ''Einladung zur theoretischen Führerprüfung'' und einen offiziellen Ausweis (ID, Pass, Ausländerausweis) mitnehmen, ansonsten Sie nicht zur Prüfung zugelassen werden!

Die Theorieprüfung besteht aus 50 "multiple choice" Fragen, bei deren Antworten eine oder zwei richtig sein können. Es dürfen maximal 15 Fehlerpunkte gemacht werden. Die Prüfung kann nur in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch abgelegt werden.


Wurde die Theorieprüfung nach dem 1. Januar 2021 absolviert, ist diese zeitlich unbeschränkt gültig.

Der Lernfahrausweis wird Ihnen dann nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalter zugestellt. Gleichzeitig erhalten Sie das Formular ''Anmeldung zur praktischen Führerprüfung''.

Der Lernfahrausweis Kat. B ist zwei Jahre gültig.

Die Lernfahrausweise für Kat. A1 und A beschränkt sind zuerst nur vier Monate gültig und erst nach Abschluss der 12 stündigen, obligatorischen, praktischen Grundschulung bei einem Motorradfahrlehrer, verlängert sich die Gültigkeit um 12 Monate.

Wurde die praktische Grundschulung nach dem 1. Januar 2021 absolviert, ist diese zeitlich unbeschränkt gültig.
 

Fahrunterricht

Mit Erhalt Ihres Lernfahrausweises dürfen Sie mit dem praktischen Fahrunterricht anfangen und sich das erste Mal hinter dem Lenkrad betätigen.
Wir werden Sie mit einer professionellen, ruhigen und schnellstmöglichen Ausbildung zum Ziel, das heisst zum Bestehen der praktischen Führerprüfung bringen.
 

Verkehrskunde

Damit Sie sich zur praktischen Führerprüfung anmelden können, müssen Sie zuerst noch den obligatorischen Verkehrskundeunterricht (VKU) besuchen. 

Der Besuch des Verkehrskundeunterrichts ist nach Abschluss, seit dem 1. Januar 2021, zeitlich unbeschränkt gültig.
 

Praktische Prüfung

Nach vollendeter Fahrausbildung und wenn Sie sich sicher genug fühlen, melden wir Sie zur praktischen Prüfung im Strassenverkehrsamt in Bassersdorf oder in Bülach an.


Achtung, seit 1. Januar 2021: Lernfahrende der Kategorie B, die die Theorieprüfung mit 17, 18 oder 19 Jahren erwerben, müssen gemäss Bundesrat Beschluss, eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen, bevor sie die praktische Autoprüfung machen dürfen.

Wer die Theorieprüfung nach dem 20. Geburtstag erwirbt, muss keine einjährige Lernphase durchlaufen.


Sie werden alleine, nur mit einem Prüfungsexperten, mit unserem Fahrschulauto die Prüfung absolvieren.

Der Experte wird mit Ihnen eine Prüfungsstrecke abfahren, auf welcher Sie ihm, während 40 bis 50 Minuten, zeigen müssen, dass Sie fähig sind, mit dem Auto, alleine und selbstständig und ohne grosse Fehler zu machen, auf der Strasse unterwegs zu sein und auch die verschiedenen Manöver beherrschen.

Wir würden uns freuen, Sie in einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, zum Führerschein begleiten zu dürfen!

Nach Bestehen der praktischen Führerprüfung erhalten Sie dann den Führerausweis im Kreditkartenformat und haben die Ausbildung der 1. Phase abgeschlossen.
 

Wie es in der 2. Phase dann weitergeht, lesen Sie bitte unter:

Führerausweis auf Probe

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