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Die Fahrschule mit hoher Erfolgsquote!

Führerausweis auf Probe

Alle Personen die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden und alle Personen die nach dem 30. November 2005 ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A1 (Motorräder), oder der Kategorie B (Personenwagen) einreichen (und vorher noch nie einen Lernfahrausweis beantragt haben), erhalten einen Führerausweis auf Probe, mit einer Zweiphasenausbildung für Neulenkerinnen und Neulenker.


1. Phase

Die 1. Phase ist mit der bestandenen Führerprüfung abgeschlossen.
Was dies beinhaltet, lesen Sie unter:

Weg zum Führerausweis


2. Phase

Die 2. Phase beginnt mit dem Erhalt des Führerausweis im Kreditkartenformat. Dieser Führerausweis auf Probe ist jedoch nur befristet gültig für drei Jahre (siehe Punkt 4b auf dem Führerausweis).

Achtung, bei einer groben Verkehrsregelverletzung mit Ausweisentzug verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre!
Bei einem zweiten Ausweisentzug während der ganzen Probezeit, wird der Führerausweis auf Probe ungültig und definitiv entzogen!

Während der Probezeit ist ein obligatorischer Weiterausbildungskurs (WAB-Kurs) zu absolvieren.


Achtung: 

Der WAB-Kurs muss innerhalb von 12 Monaten nach der bestandenen Führerprüfung gemacht werden.

Ansonsten riskieren sie eine Busse von bis zu Fr. 300.-
 

Inhalt des Kurstages

Auf einem Übungsplatz “er-fahren“ sie praktisch, also auf unterschiedlichen Pistenbelägen und theoretisch, wie man gefährliche Verkehrssituationen schon vor der Entstehung erkennen und vor allem wie man sie vermeiden kann.  

Auf der Strasse wird dann das Bewusstsein für die eigenen Fähigkeiten geschärft, der Verkehrssinn optimiert und das partnerschaftliche Fahren entwickelt. Zudem lernen sie die Möglichkeiten für ein umwelt- und klimaschonendes sowie kostensparendes Fahren kennen.

















Den WAB-Kurs absolvieren Sie am Besten beim Kursanbieter Drive Z.











 


Anmeldung für den WAB-Kurs

Melden Sie sich frühzeitig an, denn die Anzahl Teilnehmer ist beschränkt.

Anmeldung und mögliche Fragen zu den Kursen unter folgendem Link:

www.drivez.ch


Den unbefristeten Führerausweis erhalten Sie rechtzeitig, circa einen Monat vor Ablaufdatum der Probezeit automatisch vom Strassenverkehrsamt zugeschickt.

Voraussetzung; Sie haben den WAB-Kurs absolviert und keinen aktuellen Ausweisentzug!
 


Häufig gestellte Fragen:


Was ist, wenn ich vergesse die WAB-Bestätigung ans STVA zu schicken?

Sie müssen die Bestätigung des WAB-Kurs nicht ans Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich weiterleiten, das macht der Kursanbieter.


Was ist, wenn ich den WAB-Kurs nicht mache?

Wurde die Weiterausbildung (WAB-Kurs) nicht besucht, wird der befristete Führerausweis nach Ablauf der Probezeit ungültig!
Das heisst, man darf kein Motorfahrzeug mehr fahren!


Kann ich den WAB-Kurs nach Ablauf der Probezeit noch nachholen?

Nach Ablauf der Probezeit, kann man den WAB-Kurs noch nachträglich absolvieren.

Aber man darf nur am Kurstag und nur mit eingeholter Bewilligung des Strassenverkehrsamtes (da der Führerausweis auf Probe abgelaufen ist) ein Fahrzeug fahren, um zum Kursort zu kommen!

Wenn Sie dann den WAB-Kurs absolviert haben, erhalten Sie den unbefristeten Führerausweis nachträglich automatisch zugestellt.

Dann dürfen Sie wieder ein Fahrzeug lenken.


Was ist, wenn mir der Führerausweis auf Probe zweimal
entzogen wurde?

Wenn während der Probezeit der Führerausweis auf Probe zweimal entzogen wurde, ist er definitiv ungültig und man darf kein Fahrzeug mehr lenken!
Nach einer Wartefrist von mindestens einem Jahr und einem positiven psychologischen Gutachten, kann man wieder einen neuen Lernfahrausweis beantragen! 
Nach Absolvierung der Theorieprüfung und der erneuten Führerprüfung, stellt das STVA einen neuen Führerausweis auf Probe aus!

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