Alle Personen die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden und alle Personen die nach dem 30. November 2005 ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder), oder der Kategorie B (Personenwagen) einreichen (und vorher noch nie einen Lernfahrausweis beantragt haben), erhalten einen Führerausweis auf Probe, mit einer Zweiphasenausbildung für Neulenkerinnen und Neulenker.
Die 1. Phase ist mit der bestandenen Führerprüfung abgeschlossen. Was dies beinhaltet, lesen Sie unter:
Die 2. Phase beginnt mit dem Erhalt des Führerausweis im Kreditkartenformat. Dieser Führerausweis auf Probe ist jedoch nur befristet gültig für drei Jahre (siehe Punkt 4b auf dem Führerausweis).
Achtung, bei einer groben Verkehrsregelverletzung mit Ausweisentzug verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre! Bei einem zweiten Ausweisentzug während der ganzen Probezeit, wird der Führerausweis auf Probe ungültig und definitiv entzogen!
Während der Probezeit sind zwei obligatorische Weiterausbildungskurse (WAB-Kurse) zu absolvieren.
Der erste WAB-Kurs sollte innerhalb von 6 Monaten nach der bestandenen Führerprüfung gemacht werden.
Auf einem Übungsplatz “er-fahren“ Sie die Auswirkungen des Bremswegs, die Bedeutung des Abstandhaltens und der Kurvengeschwindigkeit. Es wird Ihnen aufgezeigt, wie gefährliche Unfallsituationen vermieden werden können. Anhand von Unfallbeispielen werden zudem die verschiedenen Unfallursachen, aber auch die straf- und massnahmenrechtlichen, sowie die finanziellen und sozialen Folgen thematisiert.
Am zweiten Kurstag absolvieren Sie eine sogenannte Feedbackfahrt auf öffentlichen Strassen. Die jeweils mitfahrenden, anderen Kursteilnehmer/innen geben Rückmeldungen zu Ihrem Fahrstil. Ergänzend vertiefen Sie die Kenntnisse über eine umwelt-, energieschonende und partnerschaftliche Fahrweise, die Sie in der ersten Ausbildungsphase erworben haben, und setzen sich mit Ihrem persönlichen Verhalten im Verkehr auseinander.
Der zweite WAB-Kurs muss rechtzeitig, vor Ablauf der Probezeit, gemacht werden.
Beide WAB-Kurse absolvieren Sie am Besten beim Kursanbieter Drive Z.
Melden Sie sich frühzeitig an, denn die Anzahl Teilnehmer ist beschränkt. Anmeldung und mögliche Fragen zu den Kursen unter folgendem Link:
Nach Abschluss des ersten und des zweiten WAB-Kurses erhalten Sie eine Kursbestätigung.
Diese Kursbestätigung senden Sie frühestens einen Monat vor Ablauf des Führerausweis auf Probe (siehe Punkt 4b) an das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich (STVA).
Sie erhalten dann den unbefristeten Führerausweis rechtzeitig auf das Ablaufdatum der Probezeit.
Wenn man die Bestätigung der WAB-Kurse nicht rechtzeitig ans Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich weiterleitet, wird der befristete Führerausweis nach Ablauf der Probezeit ungültig! Das heisst, man darf kein Motorfahrzeug mehr fahren, bis man den unbefristeten Führerausweis erhält!
Wurde die Weiterausbildung (WAB-Kurse) nicht besucht, wird der befristete Führerausweis nach Ablauf der Probezeit ungültig! Das heisst, man darf kein Motorfahrzeug mehr fahren!
Während einer Nachfrist von drei Monaten nach Ablauf der Probezeit, kann man die WAB-Kurse noch nachträglich absolvieren. Aber man darf nur an den Kurstagen und nur mit Bewilligung des Strassenverkehrsamtes ein Fahrzeug fahren, um zum Kursort zu kommen! Senden Sie dann die Kursbestätigung ans Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich und Sie erhalten nachher den unbefristeten Führerausweis. Dann dürfen Sie wieder ein Fahrzeug lenken.
Wird die Weiterausbildung auch während der Nachfrist nicht gemacht, und will man trotzdem weiter ein Motorfahrzeug lenken, muss man einen neuen Lernfahrausweis beantragen! Nach der Absolvierung der vorgeschriebenen Ausbildung (evtl. wieder Nothilfeausweis, Theorie, VKU) und der erneuten Führerprüfung, stellt das STVA einen neuen Führerausweis auf Probe aus!
Wenn während der Probezeit der Führerausweis auf Probe zweimal entzogen wurde, ist er definitiv ungültig und man darf kein Fahrzeug mehr lenken! Nach einer Wartefrist von mindestens einem Jahr und einem positiven psychologischen Gutachten, kann man wieder einen neuen Lernfahrausweis beantragen! Nach der Absolvierung der vorgeschriebenen Ausbildung (evtl. wieder Nothilfeausweis, Theorie, VKU) und der erneuten Führerprüfung, stellt das STVA einen neuen Führerausweis auf Probe aus!